Der Anhörungsbogen im Briefkasten. Der Bußgeldbescheid in der Post. Beides verursacht erheblichen Ärger. Dabei ist jeder zweite von den Behörden verschickte Bußgeldbescheid falsch und kann mit Erfolgsaussichten angefochten werden.
Der wirkliche Erfolg Ihres Einspruchs hängt von den Fehlerquellen im Bußgeldbescheid ab. Diese lassen sich durch sorgfältige Akteneinsicht ermitteln. Unsere Anwälte wissen worauf es ankommt. Durch Einsicht in die Ermittlungsakte können Sie erkennen, ob z.B. bereits Verfolgungsverjährungeingetreten ist, ob die Messgeräte geeicht waren, die Messbeamten über die erforderlichen Qualifikationen verfügten, ob Mess- oder Bedienfehler vorlegen, etc.etc.etc. Die Anzahl der Fehler ist groß.
Mit Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt die 2-wöchige Frist zur Einlegung des Einspruchs. Die Frist darf nicht versäumt werden, denn sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Reagieren Sie am besten gleich bei Erhalt des Anhörungsbogens und verschenken keine wertvolle Zeit. Akzeptieren Sie keinen Bußgeldbescheid vorschnell und handeln direkt!!
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